I. Geltung / Allgemeines

1.Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Julia März . Fotografie (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als akzeptiert sobald der Auftraggeber die Auftragsbestätigung erteilt. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertrags parteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2. „Fotografien “ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte , gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia – Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fotografien dürfen vom Auftraggeber nicht bearbeitet werden.

II. Urheberrecht/Nutzungsrechte

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3 . Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen, über.

4 . Bei der Verwertung der Fotografien kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden.

5 . Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Ausschließlich die Webdateien sind im Internet zu verwenden.

6. Ausschließlich JPG Dateien werden vom Fotografen bereit gestellt. Die Rohdateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung/Zahlung

1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tages satz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor – und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.

2. Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc Eigentum des Fotografen und werden erst nach Eingang des kompletten Betrages bearbeitet und anschließend verschickt.

3. Der Grundpreis wird nach erfolgtem Shooting nicht zurück erstattet. Nach erfolgtem Download der Bilder seitens des Kunden aus der Onlinegalerie oder des Versands des USB Sticks an den Kunden können keine Änderungswünsche, Reklamationen oder Rückerstattungen geltend gemacht werden.

IV Haftung/ Gefahrübergang

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Der Fotograf übernimmt zudem keine Haftung für Sach- und Personenschäden während des Shootingtages und der gesamten Auftragsdauer, sowie für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.Die Anzahlung wird bei Nichterscheinen des Fotografen komplett zurück erstattet. Bei Verspätung die Anzahl an Stunden vom Gesamtbetrag abgezogen.

V. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VI. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Julia März . Fotografie .

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: 11. August 2015